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   OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15   

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OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15 (https://dejure.org/2017,985)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.01.2017 - 1 KN 151/15 (https://dejure.org/2017,985)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 1 KN 151/15 (https://dejure.org/2017,985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs 1 Nr 3 BauGB; § 10 BauNVO; § 11 BauNVO; § 3 BauNVO; § 4 BauNVO; § 47 Abs 1 S 1 VwGO
    Dauerwohnen; Ferienhausgebiet; Nutzungsmix; Parzelle; Wochenendhausgebiet; Wohngebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dauerwohnen auf dem Campingplatz ist verboten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Dauerwohnen auf dem Campingplatz ist unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dauerwohnen auf dem Campingplatz ist unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dauerwohnen auf dem Campingplatz ist unzulässig - Baunutzungsverordnung lässt gleichberechtigte Mischung von Ferienhäusern und Gebäuden zum dauerhaften Wohnen im Baugebiet nicht zu

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2017, 357
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 1 KN 123/12

    Koexistenz von Ferienwohnungen und Dauerwohnungen als Regelnutzungenin einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15
    Auch das Senatsurteil vom 18.9.2014 - 1 KN 123/12 - stütze die Festsetzung; denn die hier geschaffene Form des Erholungswohnens gleiche Ferienwohnungen.

    So hat der Senat die (gleichberechtigte) Verbindung des letzteren mit Ferienwohnungen für zulässig erachtet (Urt. v. 18.9.2014 - 1 KN 123/12 -, ZfBR 2014, 767 = BauR 2015, 452 = juris Rn. 20 ff.) und sich darauf berufen, dass letztere insoweit atypisch und mit den in § 10 BauNVO genannten Erholungsnutzungen nicht vergleichbar sind, als sie - erstens - nicht die für Wochenend-, Ferienhaus- und Campingplatzgebiete typischen erhöhten Ansprüche an eine naturnahe, "alltagsferne" Umgebung im Gegenzug gegen reduzierte Ansprüche an die örtliche Infrastruktur aufweisen und - zweitens - nicht mit der Ferienhäusern, Zelt- und Wohnmobilstellplätzen eigenen intensiven Außenwohnbereichsnutzung zu wohngebietsunverträglichen Zeiten einhergehen.

    Was das den Gebieten nach §§ 3 ff. BauNVO vorbehaltene Wohnen von den auf Gebiete nach § 10 BauNVO konzentrierten Erholungsnutzungen unterscheidet und mit ihnen unvereinbar macht, sind, wie der Senat in seinem Urteil vom 18.9.2014 (a.a.O.) festgestellt hat, zum einen die unterschiedlichen Ansprüche an die Infrastruktur, zum anderen der unterschiedliche Lebensrhythmus der Bewohner (vgl. zu letzterem bereits das Senatsurteil vom 24.7.2013 - 1 LB 243/10 -, BauR 2014, 229 = juris Rn. 27; ferner OVG Koblenz, Urt. v. 31.1.1980 - 1 A 91/78 -, BRS 36 Nr. 74).

  • BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 7.12

    Bebauungsplan; Sondergebiet; -, das der Erholung dient; sonstiges Sondergebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15
    Eine unzulässige Mischung von Dauer- und Erholungswohnen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.7.2013 - 4 CN 7.12 -) liegt auch vor, wenn in einem sonstigen Sondergebiet das dauerhafte und das vorübergehende integrierte Wohnen in der touristischen Gemeinschaft - definiert als Aufenthalt in der touristischen Gemeinschaft, zwingend mit den touristischen Leistungen des Betriebes, auf dessen Grundstück die Gebäude stehen, verknüpft - nebeneinander zugelassen werden.

    Zu den Grenzen von Festsetzungen auf Grundlage dieser Norm hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11.7.2013 - 4 CN 7.12 -, BVerwGE 147, 138 = NVwZ 2014, 72 = juris Rn. 12 ausgeführt:.

    Gerade das zeigt, dass die 3. Planänderung den Grundsätzen zuwider, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 11. Juli 2013 (- 4 CN 7.12 -, aaO) entwickelt hatte, § 11 BauNVO zur Grundlage eines beliebigen Nutzungsmixes zu machen versucht.

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2015 - 1 MN 161/15

    Kein Eilrechtsschutz gegen Dauerwohnen auf dem Campingplatz Stove

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15
    Einen am 21.10.2015 gestellten Normenkontrolleilantrag hatte der Senat mit Beschluss vom 17.12.2015 (Az. 1 MN 161/15) abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte des Verfahrens 1 MN 161/15 und die Beiakten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Zwar läge sie nach überschlägigen Rechnungen des Senats (vgl. Beschluss vom 17.12.2015 a.a.O.) wie auch der Beigeladenen in einer Größenordnung von 40-43 dB(A) und damit spürbar unter dem Nachtgrenzwert der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete (49 dB(A)), der hier über Nr. 7.4 Abs. 2, 3. Spiegelstrich der TA Lärm am ehesten eine in der Abwägung zu berücksichtigende Zumutbarkeitsgrenze indiziert.

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15
    Zur Geltendmachung einer Rechtsverletzung reicht es aus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 = DVBl. 1999, 100 = NJW 1999, 592 = BRS 60 Nr. 46).

    Die Prüfung, ob das der Fall ist, ist allerdings nicht unter Auswertung des gesamten Prozessstoffes vorzunehmen (BVerwG, Urt. v. 24.9.1998, aaO, Rdnr. 10), und sie darf nicht in einem Umfang und in einer Intensität geschehen, die einer Begründetheitsprüfung gleichkommt (vgl. a. BVerwG, B. v. 8.6.2011 - 4 BN 42.10 -, ZfBR 2011, 566 = BRS 78 Nr. 70).

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15
    Allgemeine Zweckbestimmung eines reinen (§ 3 Abs. 1 BauNVO) oder allgemeinen Wohngebiets (§ 4 Abs. 1 BauNVO) ist das dauerhafte Wohnen, weil der Begriff des Wohnens u.a. durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit gekennzeichnet ist (Beschluss vom 25. März 1996 - BVerwG 4 B 302.95 - BRS 58 Nr. 56); es dient nicht dem zeitweiligen Wohnen zu Erholungszwecken.
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15
    Da sich die Gebietsverträglichkeit nach der Zweckbestimmung der Baugebiete beurteilt (vgl. Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 C 1.02 - BVerwGE 116, 155 ), widerspricht eine Mischung von Nutzungen jedenfalls dann den städtebaulichen Vorstellungen des Verordnungsgebers, wenn die Nutzungen jeweils die allgemeine Zweckbestimmung eines Baugebiets charakterisieren und sich darin nicht decken oder überschneiden.
  • BVerwG, 28.05.2009 - 4 CN 2.08

    Bebauungsplan; Sondergebiet; - für Infrastruktur; Kerngebiet, wesentlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15
    Der Senat hält zwar einen "Nutzungsmix" außerhalb der Möglichkeiten der §§ 2 bis 10 BauNVO für zulässig, wenn sich die Verträglichkeit der Nutzungen aus den Regelungen der Baunutzungsverordnung herleiten lässt (Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 4 CN 2.08 - BVerwGE 134, 117 Rn. 15).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15
    Ein wesentlicher Unterschied zu den Gebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO besteht, wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in den §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und sich deshalb sachgerecht auch mit einer auf sie gestützten Festsetzung nicht erreichen lässt (Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - BVerwGE 56, 283 ; Beschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 S. 36).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 1 LB 245/10

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines kleineren gewerblich betriebenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15
    Was das den Gebieten nach §§ 3 ff. BauNVO vorbehaltene Wohnen von den auf Gebiete nach § 10 BauNVO konzentrierten Erholungsnutzungen unterscheidet und mit ihnen unvereinbar macht, sind, wie der Senat in seinem Urteil vom 18.9.2014 (a.a.O.) festgestellt hat, zum einen die unterschiedlichen Ansprüche an die Infrastruktur, zum anderen der unterschiedliche Lebensrhythmus der Bewohner (vgl. zu letzterem bereits das Senatsurteil vom 24.7.2013 - 1 LB 243/10 -, BauR 2014, 229 = juris Rn. 27; ferner OVG Koblenz, Urt. v. 31.1.1980 - 1 A 91/78 -, BRS 36 Nr. 74).
  • BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10

    Zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Rahmen des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15
    Die Prüfung, ob das der Fall ist, ist allerdings nicht unter Auswertung des gesamten Prozessstoffes vorzunehmen (BVerwG, Urt. v. 24.9.1998, aaO, Rdnr. 10), und sie darf nicht in einem Umfang und in einer Intensität geschehen, die einer Begründetheitsprüfung gleichkommt (vgl. a. BVerwG, B. v. 8.6.2011 - 4 BN 42.10 -, ZfBR 2011, 566 = BRS 78 Nr. 70).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit

  • BVerwG, 10.07.2012 - 4 BN 16.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis

  • OVG Niedersachsen, 27.07.1998 - 1 M 2724/98

    Beschwerde gegen "Schiebebeschluß" nach § 80 VwGO

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1980 - 1 A 91/78
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

  • BVerwG, 08.06.2004 - 4 BN 19.04

    Grundsätze der Abwägung im Zusammenhang mit Lärmimmissionen

  • BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09

    Abwägungsbeachtlichkeit von Lärmbelästigungen; Schallschutz im Städtebau

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 343/07

    Baurecht: Normenkontrollantrag eines Nachbarn gegen einen vorhabenbezogenen

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 1 KN 124/13

    Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan; Normenkontrolle; Präklusion; Tierhaltung

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2019 - 1 KN 64/15

    Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel; Ferienwohnen; Hauptsatzung; Sondergebiet;

    Zwar stellt auch das Ferienwohnen eine Form des Erholungswohnens dar, ist mit demjenigen nach § 10 BauNVO aber gleichwohl nicht vergleichbar, weil es weder die für Wochenend-, Ferienhaus- und Campingplatzgebiete typischen erhöhten Ansprüche an eine naturnahe, "alltagsferne" Umgebung im Gegenzug zu reduzierten Ansprüchen an die örtliche Infrastruktur aufweist, noch mit der Ferienhäusern, Zelt- und Wohnmobilstellplätzen eigenen intensiven Außenwohnbereichsnutzung zu wohngebietsunverträglichen Zeiten einhergeht (Senat, Urt. v. 25.1.2017 - 1 KN 151/15 -, juris, Rn. 100).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2017 - 3 K 58/16

    Mischung von Dauer- und Erholungswohnen

    Die Gesichtspunkte, die für die Unverträglichkeit der allgemeinen Wohnnutzung mit einem Ferienhausgebiet gelten, rechtfertigen jedoch nicht den Schluss, dass auch andere Formen des Erholungswohnens generell mit einer Dauerwohnnutzung nicht vereinbar sind (so auch OVG Lüneburg, Urteile 25. Januar 2017 - 1 KN 151/15 - Juris Rn. 100 und vom 18. September 2014 - 1 KN 123/12 - Juris Rn. 24; VG Schleswig, Urteil vom 6. Juli 2016 - 8 A 155/15 - Juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2022 - 1 MN 165/21

    Campingplatz; Campingplatzgebiet; Dauerwohnen; Durchführungsvertrag;

    Mit Urteil vom 25. Januar 2017 erklärte der Senat diese 3. Änderung für unwirksam (Senatsurt. v. zum 20.1.2017 - 1 KN 151/15 -, ZfBR 2017, 357 = BauR 2017, 983 = juris).

    Nach übereinstimmender Darstellung aller Beteiligten fließt der gesamte Zu- und Abfahrtsverkehr zum Campingplatz der Beigeladenen und damit auch zu den Plangebieten notwendig über diese Straße (sog. Torwärtersituation, dazu bereits zum Vorgängerplan Senatsurt. v. 25.1.2017 - 1 KN 151/15 -, ZfBR 2017, 357 = BauR 2017, 983 = NdsVBl 2017, 214 = juris Rn. 90).

    Damit greifen sie eine entsprechende Anmerkung des Senats in der früheren Entscheidung betreffend das ursprünglich vorgesehene Sondergebiet "Integriertes Wohnen in der touristischen Gemeinschaft" auf, wonach das Grundstück im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB grundsätzlich mit dem Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne gleichzusetzen ist (Senatsbeschl. v. 25.1.2017 - 1 KN 151/15 -, ZfBR 2017, 357 = BauR 2017, 983 = NdsVBl 2017, 214 = juris Rn. 108).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2017 - 3 K 253/15

    Unzulässige Mischung von Dauer- und Erholungswohnen

    Die Gesichtspunkte, die für die Unverträglichkeit der allgemeinen Wohnnutzung mit einem Ferienhausgebiet gelten, rechtfertigen jedoch nicht den Schluss, dass auch andere Formen des Erholungswohnens generell mit einer Dauerwohnnutzung nicht vereinbar sind (so auch OVG Lüneburg, Urteile 25. Januar 2017 - 1 KN 151/15 - Juris Rn. 100 und vom 18. September 2014 - 1 KN 123/12 - Juris Rn. 24; VG Schleswig, Urteil vom 6. Juli 2016 - 8 A 155/15 - Juris Rn. 35).
  • VG Hannover, 22.06.2021 - 12 B 358/21

    Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Bebauungsplan; Einzelhandelsbetrieb;

    Insoweit ist in der Rechtsprechung geklärt, dass Lärmimmissionen nicht erst dann abwägungsbeachtlich sind, wenn sie als schädliche Umwelteinwirkungen zu qualifizieren sind oder gar die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschreiten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.02.2010 - 4 BN 59/09 -, juris Rn. 4, und Beschl. v. 08.06.2004 - 4 BN 19/04 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschl. v. 28.09.2015 - 1 MN 144/15 -, juris Rn. 23, und Urt. v. 25.01.2017 - 1 KN 151/15 -, juris Rn. 91).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2015 - 1 MN 161/15

    Kein Eilrechtsschutz gegen Dauerwohnen auf dem Campingplatz Stove

    Auch dieser Frage wird in dem noch anhängigen Normenkontrollverfahren (Az. 1 KN 151/15) weiter nachzugehen sein.
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